

Investor Relations
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Archiv 2012
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG
Gem. § 15a WpHG sind die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien sowie von Finanzinstrumenten mit Bezug auf Aktien der CONSTANTIN MEDIEN AG zu melden. Mit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes am 30. Oktober 2004 ist der unter diese Regelung fallende Personenkreis um sonstige Personen erweitert worden, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind. Meldepflichtig sind ferner Wertpapiergeschäfte von natürlichen und juristischen Personen, die mit einer der oben genannten Personen in enger Beziehung stehen. |
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